Sicherheit

Flug – Sicherheit

Sicherheit hat bei uns oberste Priorität  !!!

In letzter Zeit häufen sich Flugzeug Unfälle mit Ultra Leichtflugzeugen und kleinen Privatmaschinen mir 2 bis 4 Sitzplätzen. Warum sind immer wieder Ultra Leichtflugzeuge und Privatflugzeug bis 4 Sitzplätzen in Unfälle verwickelt ?
Diese kleinen Maschinen werden meistens von Privatpiloten und nicht von Berufspilot geflogen. Das macht einen grossen Unterschied. Privatpiloten müssen für die Erneuerung ihrer Pilotenlizenz nur 12 Pflicht – Flugstunden pro Jahr  fliegen. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig.
Ein Privatpilot darf darum nur bei guten Wetterbedingungen und nur am Tag fliegen. Generell müssen folgende Wetterbedingungen erfüllt sein, damit ein Privatpilot einen Sichtflug VFR durchführen darf.
Sichtweite 5 Km auf der gesamten Flugstrecke Wolkenuntergrenze 450 Meter über Grund.
Vorallem Sichtflüge über die Alpen sind oft Wetterbedingt nicht möglich, da die Berge oft in Wolken sind und die Sichtweite und Wolkenuntergrenze  nicht erfüllt ist. Da Privatpilot keine Instrumenten Ausbildung haben, dürfen sie nur unter Sichtflugbedingungen fliegen. Ein Einflug in Wolken führt meistens zu einem Absturz mit fast immer tödlichem Ausgang. Sichtflüge haben einen grossen Nachteil, dass Privatflüge unter Sichtflugbedingungen oft nicht zum geplanten Zeitpunkt wegen ungünstigen Wetterbedingungen durchgeführt werden können.
Ganz anders sieht es bei Berufspiloten aus. Berufspilot haben eine gründliche Instrumenten Flugausbildung mit amtlicher Abschluss Prüfung. Jeder Berufspilot muss sich jedes Jahre einem umfangreichen amtlichen Checkflug unterziehen, der der Pilot zwingend bestehen muss, damit er weiter unter Instrumenten Flugbedingungen IR  ( IFR ) fliegen darf. Berufspiloten dürfen bei fast jedem Wetter bei Tag und Nacht fliegen. Flüge die nach Instrumenten Flugbedingungen durchgeführt werden, haben einen grossen Vorteil, dass der Flug fest immer zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Dies ist besonders wichtig bei Ferien und Geschäftsflügen.
Berufspilot verfügen über eine gründliche Flugausbildung und haben entsprechend mehrere tausend Flugstunden.
Unsere Piloten sind erfahrene Berufspiloten mit viel Flugerfahrung. Damit ein Pilot für uns fliegen darf, ist eine Flugerfahrung  von mindestens 4000 Flugstunden Bedingung.
Privatpilot verfügen meistens nur über geringe Flugerfahrung und haben wenig Flugpraxis. Darum sind in den meisten Fällen Privatpilot in Flugunfälle verwickelt.

Bevor wir den Boden verlassen, wird eine Kontrolle mit einer Checkliste durchgeführt.

Checkliste

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN DES
EU – LUFTFAHRTSGESETZES

Da wir alle Flüge auf privater Basis durchführen, verlangen wir nur eine Kostenbeteiligung der Passagiere.
Im Sinne des EU – Luftfahrtgesetzes und des schweizerischen Luftfahrgesetzes dürfen Privatflüge keinen Gewinn erzielen.
Deshalb ist im Sinne des Luftfahrtgesetzes nur eine Kostenbeteiligung der Passagiere zulässig.